Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils in Deutschland anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und macht etwa 1,8 % des Steueraufkommens in Deutschland von rund 731 Milliarden Euro aus (Jahr 2017). Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie
Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Es gibt einige Ausnahmen von der Steuerpflicht, wie zum Beispiel, wenn der Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt. Die Grunderwerbsteuer kann bei der Einkommensteuer abzugsfähig sein, wenn man mit der Immobilie Einkünfte erzielt.