Erbbau einfach erklärt.

Erbbaurecht und Erbpacht im Rheinland (Köln & Pulheim)

Was bedeutet „Erbpacht“?

Erbpacht ist ein Vertrag, bei dem eine Person das Recht erhält, ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen, während der Eigentümer des Grundstücks das Eigentumsrecht behält. Der Erbpächter muss in der Regel eine jährliche Pacht zahlen

Vorteile im Erbbaurecht

Erbpacht ermöglicht günstigeren Immobilienerwerb ohne Grundstückskauf. Erbpachtverträge bieten langfristige Nutzungsrechte.

Erbbaurecht – Was es ist und wie es funktioniert

Erbbaurecht in Pulheim und Köln: Grundstücke meist von Kirche und Stadt angeboten

Erbbaurecht bedeutet, dass eine Person (der Erbbaupächter) das Recht hat, ein Grundstück für eine bestimmte Dauer zu nutzen und zu bebauen, ohne das Eigentum an dem Grundstück zu erwerben. In Pulheim und Köln gibt es Erbbaugrundstücke, die von der Kirche und der Stadt Köln angeboten werden.

Dauer des Erbbaurechts und Erbbauzins

Die Dauer des Erbbaurechts kann je nach Vertrag zwischen 30 und 99 Jahren liegen und kann in bestimmten Fällen verlängert werden. Der Erbbauzins, der jährlich an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt werden muss, wird normalerweise auf der Grundlage des Wertes des Grundstücks berechnet.

Es gibt bestimmte Nutzungsbeschränkungen für Erbbaugrundstücke, die in dem Erbbaurechtsvertrag festgelegt sind. Diese können die Nutzung des Grundstücks für bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel Wohnzwecke, beschränken. Es kann auch Einschränkungen bei der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks geben.

Wenn das Erbbaurecht ausläuft, muss der Erbbaupächter in der Regel das Grundstück an den Eigentümer zurückgeben oder der Vertrag wird wieder auf 99 Jahre verlängert. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Erbbaupächter das Grundstück dann zu einem bestimmten Preis erwerben kann.

Es ist wichtig, sich über die aktuelle Rechtslage und gegebenenfalls Änderungen in Bezug auf Erbbaurecht zu informieren und diese bei der Entscheidung für den Erwerb eines Erbbaugrundstücks zu berücksichtigen.

Ein großer Vorteil ist die geringere Anfangsinvestition: Da Sie nur das Erbbaurecht erwerben, anstatt das Grundstück selbst zu kaufen, ist die Anfangsinvestition in der Regel geringer. Sie können sich so eine hohe monatliche Belastung bei der Bank sparen. 

In Pulheim-Zentrum und in Köln-Bocklemünd finden Sie z.B. Grundstück, die im Erbbaurecht vergeben werden.

Viele Antworten gibt unsere Top50-FAQ zum Thema Erbbaurecht, schauen Sie gerne mal rein!

Unser Immobilien-Angebot